§ 1 Buchungsbestätigung
Die Reservierung für die Ferienwohnung ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung. Mit Abschluss der Buchung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden die AGB´s sowie die Hausordnung als verbindlich an.
§ 2 Anzahlung
Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme ist innerhalb von 10 Tagen nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis 10 Tage vor Anreise fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen ist nach Absprache der Reisepreis bei Anreise in bar zu zahlen.
§ 3 Kaution
Es wird eine Kaution in Höhe von 200€ erhoben und ist zusammen mit der Restzahlung des Mietpreises zu zahlen. Die Kaution wird spätestens 4 Wochen nach Abreise zurückgezahlt, sofern keine Mängel an der Wohnung und/oder ihrer Einrichtung festgestellt wurden. Im Falle eines Mangels werden die Kosten für die Mängelbeseitigung von der Kaution abgezogen und nur der sich daraus ergebene Restbetrag zurückgezahlt, sollte der Betrag der Kaution diese Kosten nicht decken, so wird der Restbetrag entsprechend nachgefordert.
§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich 15.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung ab 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen.
§ 5 Mietobjekt
5.1. Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Danach müssen evtl. beschädigte/ fehlende Gegenstände ersetzt werden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
5.2. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2) kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
§ 6 Aufenthalt
Der Mindestaufenthalt bei den Wohneinheiten sind mindestens 3 Tage. Andere Aufenthaltszeiten sind in der Haupt- und Nebensaison auf Anfrage möglich. Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebener Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben sowohl Ferienvermittler als auch Eigentümer der Ferienwohnung das Recht, überzählige Personen abzuweisen.
§ 7 Reiserücktritt
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden.
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Sofern sich die gebuchte Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt ist eine Stornierung kostenfrei
Ab dem 59. Tag vor Reiseantritt: 15 % des Reisepreises.
Ab dem 31. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises.
Ab dem 21. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises.
Ab dem 11. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises.
Darüber hinaus ist in jedem Falle eine Storno-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 € zu zahlen. Die Rücktrittgebühr wird mit der Anzahlung verrechnet. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- / -Abbruchversicherung wird dringend empfohlen.
§ 8 Rücktritt durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§ 9 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§ 10 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Buchung akzeptiert.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.